Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieser Vertrag regelt, wie Intelaris Personendaten im Auftrag seiner Kunden bearbeitet.
Parteien und Geltungsbereich
Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und David Tadorian, Wylerweg 24, 2563 Ipsach, Schweiz, info@intelaris.ch als Auftragsverarbeiterin geschlossen. Er ist Teil der Nutzungsbedingungen.
Er setzt die Anforderungen von Art. 28 DSGVO und Art. 9 DSG um und gilt, soweit Intelaris Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet.
Gegenstand und Dauer
Intelaris stellt GPU-Kapazität aus Rechenzentren von Drittanbietern sowie die zugehörigen Konto-, Buchungs- und Abrechnungsdienste bereit. Die Bearbeitung dauert so lange wie der Hauptvertrag, zuzüglich der Zeit für Löschung oder Rückgabe der Daten.
Art und Zweck
Die Bearbeitung umfasst das Hosten, Speichern und Berechnen von Daten, die der Kunde auf gebuchter Kapazität betreibt, sowie die technischen Vorgänge zum Betrieb der Plattform. Intelaris bearbeitet Daten nur zur Erbringung des Dienstes.
Datenarten und betroffene Personen
Der Kunde bestimmt, welche Personendaten er auf gebuchter Kapazität bearbeitet und welche Personen betroffen sind. Intelaris hat keinen Einfluss auf den Inhalt der Workloads.
Der Kunde beschreibt die relevanten Kategorien, wenn dies für die Buchung nötig ist.
Weisungen
Intelaris bearbeitet Personendaten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Als Weisungen gelten die Nutzungsbedingungen, die Buchungsbestätigung und Einstellungen in der Konsole.
Hält Intelaris eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert es den Kunden umgehend.
Vertraulichkeit
Intelaris stellt sicher, dass alle Personen, die Personendaten bearbeiten, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Technische und organisatorische Massnahmen
Intelaris trifft dem Risiko angemessene Massnahmen zum Schutz von Personendaten, unter anderem Zugriffskontrolle, Verschlüsselung bei der Übertragung und Trennung der Kundendaten.
Eine ausführliche Beschreibung der Massnahmen folgt als Anhang. Intelaris beansprucht derzeit keine Zertifizierung.
Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde erlaubt Intelaris, Rechenzentrums- und Cloud-Anbieter als Unterauftragsverarbeiter beizuziehen. Für jede Buchung nennt Intelaris vor der Bestätigung den Anbieter und den Standort.
Eine Liste aller weiteren Unterauftragsverarbeiter wird vor dem Livegang veröffentlicht. Intelaris informiert den Kunden vorab über neue Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde kann aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen.
Intelaris verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf Datenschutzpflichten, die diesem Vertrag gleichwertig sind.
Datenstandort
Personendaten in Workloads des Kunden werden in dem Land bearbeitet, das der Kunde für die Buchung gewählt hat. Intelaris verschiebt sie nicht ohne Weisung des Kunden in ein anderes Land.
Übermittlung ins Ausland
Erfordert die Bearbeitung eine Übermittlung in ein Land ohne angemessenes Datenschutzniveau, sorgt Intelaris für anerkannte Garantien wie die EU-Standardvertragsklauseln, wo nötig für die Schweiz angepasst.
Unterstützung bei Betroffenenrechten
Intelaris unterstützt den Kunden, soweit möglich, bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen. Direkt bei Intelaris eingehende Anfragen leitet es an den Kunden weiter.
Meldung von Verletzungen
Intelaris meldet dem Kunden eine Verletzung der Datensicherheit unverzüglich, nachdem es davon Kenntnis erhalten hat, und liefert die Angaben, die der Kunde für eigene Meldungen braucht.
Löschung oder Rückgabe
Nach Vertragsende löscht oder retourniert Intelaris die Personendaten nach Wahl des Kunden, sofern das Gesetz keine weitere Aufbewahrung verlangt.
Nachweise und Audits
Intelaris stellt die Informationen bereit, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags nötig sind. Der Kunde kann nach angemessener Vorankündigung und ohne Störung des Betriebs Audits durchführen oder durchführen lassen.
Audits bei Rechenzentrums-Anbietern richten sich nach den mit diesen vereinbarten Regeln. Vom Anwalt zu prüfen.
Haftung
Die Haftung unter diesem Vertrag richtet sich nach den Nutzungsbedingungen, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Vom Anwalt zu prüfen.
Rangfolge
Bei Widersprüchen in Fragen des Datenschutzes geht dieser Vertrag den Nutzungsbedingungen vor.