Richtlinie zur zulässigen Nutzung
Diese Richtlinie legt fest, was Sie mit über Intelaris gebuchter Kapazität tun dürfen und was nicht.
Zweck
Diese Richtlinie schützt Kunden, Anbieter und Dritte und ist Teil der Nutzungsbedingungen. Sie gilt für die Plattform und für alle darüber gebuchte Kapazität.
Verbotene Nutzung
Sie dürfen die Plattform und gebuchte Kapazität weder selbst für Folgendes nutzen noch Dritten eine solche Nutzung ermöglichen:
- Erstellen, Speichern oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte
- Jegliche Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern
- Entwicklung oder Verbreitung von Malware
- Angriffe auf Systeme oder Netzwerke sowie unbefugter Zugriff darauf
- Spam und andere unerwünschte Massenkommunikation
- Verletzung von geistigem Eigentum, Privatsphäre oder anderen Rechten Dritter
- Verstösse gegen Sanktionen oder Exportkontrollen
- Entwicklung von Massenvernichtungswaffen oder deren Trägersystemen
- Rechtswidrige Überwachung von Personen
- Kryptowährungs-Mining ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Intelaris
- Umgehen von Nutzungsgrenzen oder technischen Beschränkungen der Anbieter
Sicherheit
Sie sind für die Sicherheit Ihrer Workloads, Konten und Zugangsschlüssel verantwortlich. Sicherheitstests an der Plattform oder bei Anbietern sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.
Meldung von Verstössen
Wenn Sie einen Verstoss gegen diese Richtlinie bemerken, melden Sie ihn an info@intelaris.ch. Bitte geben Sie möglichst viele Einzelheiten an, damit wir rasch handeln können.
Massnahmen
Intelaris kann mutmassliche Verstösse untersuchen, den Zugang zur Plattform oder zu gebuchter Kapazität sperren und den Vertrag bei schweren oder wiederholten Verstössen kündigen.
Intelaris kann Behörden und betroffene Anbieter informieren, wenn das Gesetz es verlangt oder es zur Abwehr von Schaden nötig ist.
Bedingungen der Anbieter
Die Nutzungsregeln des jeweiligen Rechenzentrums- oder Cloud-Anbieters gelten zusätzlich zu dieser Richtlinie. Ist eine Regel strenger, gilt die strengere.
Änderungen
Intelaris kann diese Richtlinie anpassen. Es gilt die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.