Richtlinie zur zulässigen Nutzung

Diese Richtlinie legt fest, was Sie mit über Intelaris gebuchter Kapazität tun dürfen und was nicht.

Zweck

Diese Richtlinie schützt Kunden, Anbieter und Dritte und ist Teil der Nutzungsbedingungen. Sie gilt für die Plattform und für alle darüber gebuchte Kapazität.

Verbotene Nutzung

Sie dürfen die Plattform und gebuchte Kapazität weder selbst für Folgendes nutzen noch Dritten eine solche Nutzung ermöglichen:

  • Erstellen, Speichern oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte
  • Jegliche Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern
  • Entwicklung oder Verbreitung von Malware
  • Angriffe auf Systeme oder Netzwerke sowie unbefugter Zugriff darauf
  • Spam und andere unerwünschte Massenkommunikation
  • Verletzung von geistigem Eigentum, Privatsphäre oder anderen Rechten Dritter
  • Verstösse gegen Sanktionen oder Exportkontrollen
  • Entwicklung von Massenvernichtungswaffen oder deren Trägersystemen
  • Rechtswidrige Überwachung von Personen
  • Kryptowährungs-Mining ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Intelaris
  • Umgehen von Nutzungsgrenzen oder technischen Beschränkungen der Anbieter

Sicherheit

Sie sind für die Sicherheit Ihrer Workloads, Konten und Zugangsschlüssel verantwortlich. Sicherheitstests an der Plattform oder bei Anbietern sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.

Meldung von Verstössen

Wenn Sie einen Verstoss gegen diese Richtlinie bemerken, melden Sie ihn an info@intelaris.ch. Bitte geben Sie möglichst viele Einzelheiten an, damit wir rasch handeln können.

Massnahmen

Intelaris kann mutmassliche Verstösse untersuchen, den Zugang zur Plattform oder zu gebuchter Kapazität sperren und den Vertrag bei schweren oder wiederholten Verstössen kündigen.

Intelaris kann Behörden und betroffene Anbieter informieren, wenn das Gesetz es verlangt oder es zur Abwehr von Schaden nötig ist.

Bedingungen der Anbieter

Die Nutzungsregeln des jeweiligen Rechenzentrums- oder Cloud-Anbieters gelten zusätzlich zu dieser Richtlinie. Ist eine Regel strenger, gilt die strengere.

Änderungen

Intelaris kann diese Richtlinie anpassen. Es gilt die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.